psychiatrisch – systemische begutachtung


Ich erstelle im Auftrag verschiedener Amtsgerichte Sachverständigengutachten, oft in Betreuungsverfahren zu Fragen der Bevollmächtigungs- und Geschäftsfähigkeit, aber auch ob zur Vermeidung eines ernsthaften gesundheitlichen Schadens eine stationäre oder medikamentöse Behandlung notwendig ist oder auch ein vorübergehendes Leben unter beschützenden Bedingungen.

Dabei ist mir wichtig, den Menschen in seinem Denken und Tun – soweit es von außen möglich ist – zu erfassen, nicht nur auf seine Defizite zu sehen, also auf das was nicht geht, sondern den Blick auch auf die vorhandenen Fähigkeiten und Ressourcen im Umgang mit schwierigen Situationen und auch Krisen zu lenken. Im gemeinsamen Gespräch werden neben den biografischen Daten auch eigene Wünsche, Ziele und Lebensvorstellungen erfragt. Es geht nicht um allgemeingültige Antworten. Aber immer geht es um die zeitnahe weitere Lebensgestaltung, um den Erhalt von so viel Eigenständigkeit und Eigenverantwortung wie möglich, aber auch um die Einschätzung, inwieweit – zeitlich begrenzt – Hilfen notwendig sind.

Das Stellen einer Diagnose ist Voraussetzung, um von Krankenkassen, Rentenversicherungsträgern oder Sozialämtern Leistungen zu erhalten. Auch die Richter brauchen die Benennung und Beschreibung eines Krankheitsbildes, um entsprechende Beschlüsse fällen zu können. Diagnosen sind somit ein Arbeitsinstrument, um die Kommunikation zwischen den Ämtern, den verschiedenen Helfern und Einrichtungen zu erleichtern.

 

  • Hinweis: Ich erstelle ausschließlich Gutachten zu oben genannten Fragestellungen (also weder zu Erwerbs-, noch zu Berufsunfähigkeit)!
  • Hinweis: Ich erstelle keine Gutachten, die sich Privatpersonen wünschen oder von ihnen in Auftrag gegeben werden. Die Voraussetzungen für die Anerkennung eines Gutachten sind neben dem fachspezifischen Wissen insbesondere Neutralität zur Person und Ergebnisoffenheit hinsichtlich der Wertung der erhobenen Befunde. Die Einhaltung dieser grundsätzlichen Prinzipien halte ich bei „Wunschbegutachtungen“ für unmöglich.